US-Einsatz in Venezuela: Machtpolitik statt Völkerrecht
Venezuela offenbart die Krise der transatlantischen Partnerschaft. Mit ihrem Militär-Einsatz haben die USA klar gemacht, was sie in anderen Zusammenhängen bereits manifestierten: Ein Unterstützer internationaler Institutionen und Verfahren sind sie nur so lange, wie es US-Machtansprüchen und Interessen dient.
Von Prof. Dr. Michael Hüther
Geopolitisch hat das Jahr 2026 mit einem Paukenschlag begonnen, der militärischen Spezialoperation der USA in Venezuela. Zunächst überrascht daran, dass Präsident Trump, der ja eigentlich nur Konflikte in der Welt lösen und Frieden schließen wollte, damit deutlich gemacht hat, dass er vor dem Einsatz militärischer Mittel nicht zurückschreckt. Das Projekt Friedensnobelpreis dürfte im Weißen Haus zu den Akten gelegt worden sein. Geopolitik ist immer Machtpolitik, insofern sind solche Aktionen aus unterschiedlichen Epochen überliefert und haben in der jüngeren Zeit nicht an Bedeutung verloren. Ob das machtpolitische Kalkül der USA aufgeht, wird man sehen, denn die explizite Reaktivierung der Monroe Doktrin inklusive „Roosevelt-Korollar“ wird im Süden des amerikanischen Kontinents keine Begeisterung auslösen.
Jedenfalls sendet die US-Regierung das Signal, zwar nicht mehr der allzeit und allseits engagierte Hegemon sein zu wollen, aber mit Blick auf die spezifischen Machtinteressen jede Handlungsbereitschaft zu haben. Und eine Botschaft enthält die Venezuela-Sonderaktion auch an Putin und Xi Jinping: Militärische Spezialoperationen sind kein exklusives Instrument autokratischer Regime, und wenn die USA sich dafür entscheiden, dann sollte man mit präziser Effektivität und Effizienz rechnen. Daraus folgt, dass die USA es auch außerhalb des amerikanischen Kontinents im Falle des Falles – zum Beispiel im Iran – nicht bei Drohungen und lautstarken Gebärden belassen werden, wenn sich eine Option zur Machtverschiebung ergibt. Die Chance, die von George W. Bush 2002 so benannte „Achse der Bösen“ zu schwächen oder starke Glieder herauszubrechen, wird man sich nicht entgehen lassen.
„Aus einer Wiederholungstat ergibt sich aber noch keine völkerrechtliche Legitimation“
Man findet wenig moralische Argumente, die Beseitigung von Gewaltherrschaft und Korruption zu verteufeln. Entsprechend fehlt in keiner deutschen Kommentierung der Hinweis, dass man weder Maduro noch seiner Frau eine Träne nachweinen müsse. Manchen politischen wie journalistischen Kommentatoren reicht auf einmal die moralische Flughöhe aus, um den Rechtsbruch zu legimitieren. Zudem könne man hinreichend historische Vorbilder zitieren. Besonders Kundige zitieren den Fall Nuriega aus dem Jahr 1989, als die USA in Panama gleichermaßen agierten. Aus einer Wiederholungstat ergibt sich aber noch keine völkerrechtliche Legitimation, und mit einem humanitären Notstand oder Menschenrechtsverletzungen in Venezuela wurde seitens der USA nicht argumentiert, stattdessen war mehrfach von den venezolanischen Ölvorräten die Rede.
Die militärische Spezialoperation der USA in Venezuela steht im Widerspruch zum Völkerrecht. Das wird nicht dadurch obsolet, weil große Mächte sich mitunter anders verhalten. Für jedes Rechtssystem gilt, dass Verstöße dagegen nicht den Rechtsgrundsatz delegitimieren. Das Völkerrecht lebt indes nicht – wie nationale Rechtssysteme – von einer umfassenden Kodifizierung und darauf begründeter, unbestrittener Gerichtsbarkeit, sondern aus historischer Praxis der international dominanten Staaten und den daraus gewonnenen Institutionen. All das wurde von den USA ignoriert. Und ignoriert wurden – vermutlich bewusst – die Folgen des Handelns für die Bedeutung des Völkerrechts in der „Great Power Competition“.
Wenn deutsche Politiker – einschließlich des Bundeskanzlers – ihre stupende Sprachlosigkeit der ersten Stunden mit dem Hinweis erklärten, dass „die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes … komplex“ sei und deshalb Zeit benötige, dann geht dies an der Sache vorbei. Komplex ist die politische Einordnung, nicht aber die völkerrechtliche. Das Westfälische System ist bei allen historischen Einflüssen in seinen Grundzügen unverändert klar: Es reklamiert im Sinne moderner Staatlichkeit die Souveränität über das Hoheitsgebiet und etabliert dafür den Grundsatz der Nicht-Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Landes sowie den Grundsatz der Gleichheit der Staaten im internationalen Recht unabhängig von ihrer Größe und ihrer inneren Verfasstheit. Die Kritik der meisten Europäer am russischen Angriffskrieg beruht darauf. Nur, wenn zwei völkerrechtlich das Gleiche tun, ist es noch lange nicht politisch dasselbe.
Komplex ist die politische Einordnung, nicht aber die völkerrechtliche
Die politische Komplexität der Venezuela-Aktion für die Europäer beruht auf der fragwürdig gewordenen transatlantischen Partnerschaft und den bestehenden einseitigen Abhängigkeiten Europas von den USA. Die Verhandlungen über die Trumpschen Zölle waren immer von dem latenten Hinweis der Amerikaner geprägt, dass man sich im Ukraine-Krieg der Russen als europäischem Konflikt nicht mehr engagieren müsse. Das Machtgefüge innerhalb des Westens hat sich verschoben, weil die USA – wie in der National Security Strategy dargelegt – wenig Zutrauen in die meisten europäischen Staaten besitzt; es wird kultureller Verfall diagnostiziert, dem man gerne mithilfe national gesinnter Kräfte entgegenwirken will. Sicherheitsaufwendungen sind für die Trump-Administration nur noch im Eigeninteresse der USA, kaum noch im Bündnisinteresse der NATO und keinesfalls im Verteidigungsinteresse der Europäer zu rechtfertigen.
Das, was schon lange geboten war, bleibt deshalb für die Europäer zentral: die Entwicklung der Hard Power – über angemessene Verteidigungsanstrengungen, über die Vertiefung der europäischen Integration bei den Willigen und über die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Nur in und durch Europa kann die wirksame Antwort im Wettstreit der großen Mächte gelingen. Angesichts der attraktiven Lebensverhältnisse, der kulturellen Vielfalt, der differenzierten Bildungsangebote und anderer Aspekte der Soft Power muss sich der Kontinent, muss sich die EU nicht verstecken.
Dazu gehört aber auch, dass man international glaubwürdig ist, und zwar gerade auch im Bereich der Regelbasierung internationaler Beziehungen. Das ist deshalb so wichtig, weil offenkundig die Europäer hierzu als einzige einen besonderen Willen und eine spezifische, tief verankerte historische Erfahrung haben. Die USA habe mit dem Venezuela-Einsatz klar gemacht, was sie in anderen Zusammenhängen – der Welthandelsorganisation, des Pariser Klimaabkommens, dem 1998 gegründeten Internationalen Strafgerichtshof – bereits manifestierten; ein Unterstützer internationaler Institutionen und Verfahren sind sie nur so lange, wie es US-Machtansprüchen und Interessen dient. Das beinhaltet den Anspruch, den Willen und die Fähigkeit, US-Recht exterritorial durchzusetzen.
„In Europa kann man nicht mehr auf die Offenheit und Zugänglichkeit der internationalen Märkte setzen“
Man sollte in Europa und Deutschland weder machtpolitisch naiv noch völkerrechtlich leichtfertig sein. Damit verbindet sich die Einsicht, dass der Verweis auf ein Rechtssystem niemals als moralische Folklore abzutun ist und dass völkerrechtswidrige Handlungen schwerlich moralisch aufgewogen werden können. Denn ansonsten wird man in der neu sich formierenden globalen Struktur keine angemessene Rolle spielen können. Europa first heißt die zentrale Antwort auf die Machtpolitik, genauer: Wir Europäer müssen den Mut aufbringen, unsere ökonomische Bedeutung und Größe für eine klare Interessenvertretung zu nutzen. Das setzt voraus, dass deviantes Verhalten bei opportunistischen Gegenspielern in der EU – wie Ungarn – strikte Folgen hat, indem das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit eingefordert wird.
Ökonomisch bedeutet all dies, dass man in Europa nicht mehr auf die Offenheit und Zugänglichkeit der internationalen Märkte setzen kann und deshalb durch forcierte Freihandelsabkommen ein europazentrische Handelssystem anvisieren sollte. Das mag angesichts der agrarischen Widerstände in Frankreich, Italien und Polen als unrealistisch erscheinen, doch sollte auch hier der Ernst der Lage erkannt werden. Politische Führung ist dafür geboten, und zwar europäisch wie national. Gut sieht es dafür derzeit nirgends aus. Doch – wie schon oft in der Geschichte – führt der Druck der Umstände zu neuen Handlungsoptionen. Das beginnt mit schlüssiger Kommunikation in der gegenwärtigen Lage: Völkerrechtsverstoß bleibt Völkerrechtsverstoß, Machtpolitik entkommt dem immer nur vorübergehend.
Über den Autor: Seit 2004 leitet Hüther das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. Von 1995 bis 1999 war er Generalsekretär des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Zwischenzeitlich hat er im Privatsektor, bei der Deka-Bank, als Ökonom gearbeitet. Hüther ist stellvertretender Vorsitzender der Atlantik-Brücke.
Dieser Artikel wurde zuerst bei Süddeutsche Zeitung Dossier veröffentlicht.