„Der DMA braucht eine Überarbeitung“
Ist der DMA nach drei Jahren ein Vorbild für das Wettbewerbsrecht oder ein Hindernis für Innovationen? Lesen Sie das Interview mit Gary Davis, Senior Director of Regulatory Legal bei Apple.
1. Wie hat sich der Digital Markets Act (DMA) etwa drei Jahre nach dem Inkrafttreten auf Innovation im digitalen Bereich in der EU ausgewirkt?
Im Laufe der Zeit ist deutlich geworden, dass der DMA der Innovation schadet, unternehmerisches Handeln in Europa erschwert und neue Sicherheits- und Datenschutzrisiken für EU-Nutzer:innen schafft.
Die radikale Auslegung der „Interoperabilität per Design”-Anforderung des DMA durch die Europäische Kommission bedeutet, dass Apple nun gezwungen ist, unsere Innovationen an Wettbewerber weiterzugeben, sobald wir neue Funktionen für unsere eigenen Geräte einführen.
Das bedeutet, dass Apple die eigenen Innovationen und unser geistiges Eigentum kostenlos mit unseren Wettbewerbern teilt. Während unsere wichtigsten Wettbewerber und Marktführer in Europa nicht denselben Verpflichtungen unterliegen.
Unternehmen sollten darum konkurrieren, die beste Technologie für Verbraucher:innen zu entwickeln und von ihren eigenen, hart erarbeiteten Innovationen profitieren dürfen. Wettbewerb und Wachstum werden gefördert, wenn die Möglichkeit besteht, Produkte durch Innovation zu differenzieren.
Die Regulierung bringt ebenso immense technische Herausforderungen, Datenschutz- und Sicherheitsrisiken mit sich, wenn es nicht mit großer Sorgfalt und Aufmerksamkeit durchgeführt wird. Sie kann uns – wie wir gesehen haben – dazu zwingen, Funktionen erst später oder gar nicht in Europa anbieten zu können.
Auf der anderen Seite ermöglicht der DMA anderen Unternehmen, Zugriff auf Nutzerdaten und Schlüsseltechnologien von Apple-Produkten zu erfragen sowie auf die sensibelsten Daten auf dem iPhone von Nutzer:innen – Daten, auf die selbst Apple keinen Zugriff hat. Von Apple wird erwartet, dass wir fast jeder Anfrage von anderen Unternehmen stattgeben, selbst wenn dies ernsthafte Risiken für unsere Nutzer:innen mit sich bringt.
So interpretieren bereits erfolgreiche Unternehmen das Gesetz zu ihrem Nutzen– um mehr Daten von EU-Bürger:innen zu sammeln oder um Apples Technologie kostenfrei zu erhalten. Regeln wie diese fördern Innovation nicht, sie behindern sie.
2. Was würden Sie für die Zukunft der DMA empfehlen?
Wir sind der festen Überzeugung, dass der DMA einer vollständigen Überarbeitung bedarf, und haben bereits detaillierte Empfehlungen für die Überprüfung des DMA durch die Europäische Kommission vorgelegt. Das betrifft insbesondere Aspekte, die wir bereits mehrfach betont haben:
- Aufhebung oder vollständige Überarbeitung der„Interoperabilität per Design“ Vorgabe, die der Innovation und den Verbraucher:innen in der EU am meisten schadet.
- Formelle Einbindung der zuständigen, unabhängigen EU-Behörden für Datenschutz und Cybersicherheit in den Entscheidungsprozess des DMA. Es steht zu viel auf dem Spiel, als dass die Auslegung dieser Regulierung allein von der Europäischen Kommission entschieden werden sollte, die bisher die Risiken für die Privatsphäre und die Sicherheit personenbezogener Daten – die in der EU zu den Grundrechten gehören – keine Beachtung geschenkt hat.
- Einbeziehung einer übergreifenden Verhältnismäßigkeitsprüfung in die Entscheidungsfindung des DMA. Mit einem Ansatz, der die Europäische Kommission ausdrücklich verpflichtet, die Interessen der Endnutzer zu berücksichtigen, darunter Sicherheit, Datenschutz, Integrität und Innovation. Außerdem sollte die Bedeutung der Grundrechte der Gatekeeper anerkannt werden: Beispielsweise Rechte an geistigem Eigentum und das Recht, ihren Geschäften nachzukommen, unter anderem durch Produktdifferenzierung.
Im Kontrast dazu, vertreten wir die Auffassung, dass die Regulierungsbehörden im Vereinigten Königreich und in Japan die Regulierung digitaler Plattformen mit mehr Verhältnismäßigkeit angegangen sind. Das zeigt, dass ein pragmatischerer und ausgewogenerer Regulierungsansatz möglich ist. Das japanische Gesetz über den Wettbewerb im Bereich mobiler Software berücksichtigt die Privatsphäre, Sicherheit und den Schutz von Apple-Nutzer:innen und stellt klar, dass Unternehmen Maßnahmen zum Schutz der Nutzer:innen ergreifen können – mit besonderem Schwerpunkt auf dem Schutz von Kindern und sensiblen Nutzerdaten. Es erkennt auch die Bedeutung des geistigen Eigentums an, was im DMA weitgehend ignoriert wird. Es berücksichtigt zudem, dass Innovation Investitionen erfordert und nicht kostenfrei ist.
3. Wie wirkt sich der DMA auf andere Vorschriften aus und wie fügt er sich in das umfassendere digitale Regelwerk der EU ein?
Die Spannungen zwischen der ausschließlich auf den Wettbewerb ausgerichteten Durchsetzung des DMA durch die Europäische Kommission und ihrem langjährigen Engagement für den Datenschutz der Nutzer:innen, das in der DSGVO gesetzlich verankert ist, werden immer deutlicher.
Apple hat die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor, während und nach ihrer Verabschiedung konsequent unterstützt. Wir haben dies getan, weil wir glauben, dass Datenschutz ein grundlegendes Menschenrecht ist.
Leider zwingt die Europäische Kommission Apple durch die DMA-Interoperabilitätsvorschrift, sensible Daten von Nutzer:innen an Dritte weiterzugeben, da sie die DSGVO nicht berücksichtigt. Die Auslegungen der Europäischen Kommission ermöglicht es datenhungrigen Unternehmen, ein detailliertes Bild des privaten Online-Verhaltens und der Online-Gewohnheiten von Nutzer:innen zu erstellen, und fördert Datenaustauschprozesse, die allzu leicht missbraucht werden können.
Zur Veranschaulichung: Wir werden gebeten, Zugriff auf die Inhalte aus Benachrichtigungen von Nutzer:innen zu gewähren, darunter Nachrichten und E-Mails – einige der sensibelsten Daten auf einem iPhone, mit denen Unternehmen den Standort, die Aktivitäten und Gewohnheiten von Menschen in großem Umfang verfolgen können. Dabei handelt es sich um sensible Daten, auf die selbst Apple nicht zugreifen kann und will.
Wir haben Änderungen an diesen Funktionen vorgeschlagen, die die Daten unserer Nutzer:innen schützen würden, aber bisher hat die Europäische Kommission unsere Vorschläge abgelehnt.
Unsere EU-Nutzer:innen sind außerdem neuen Gefahren durch schädliche Apps ausgesetzt: Zum ersten Mal sind Pornografie-Apps aus anderen Marktplätzen auf dem iPhone verfügbar – Apps, die wir aufgrund der Risiken, die sie insbesondere für Kinder darstellen, nie im App Store zugelassen haben. Wir haben den App Store als zentralen, vertrauenswürdigen Ort für unsere Nutzer:innen geschaffen, an dem jede App vorab überprüft wird, gleiche Regeln für alle Entwickler:innen gelten und Eltern über Werkzeuge zum Schutz ihrer Kinder verfügen.
Der DMA sollte nicht auf Kosten der Rechte von EU-Bürger:innen gehen, und keine Gesetzgebung – sei es der DMA oder etwas anderes – sollte so ausgelegt werden, dass die Rechte auf Privatsphäre, Sicherheit und Schutz untergraben werden.
Dieses Interview wurde nach der Strategy Session “The DMA at Three: Blueprint for Competition Law or Roadblock for Innovation?” (25. November 2025) in Berlin geführt. Gary Davis (Senior Director of Regulatory Legal bei Apple), Dr. Thorsten Käseberg (Leiter der Abteilung Allgemeine Fragen der Wettbewerbspolitik, Wettbewerbsrecht und wettbewerbspolitische Fragen der Digitalisierung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und Svea Windwehr (Co-Vorsitzende von D64 e.V.) diskutierten über den DMA drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten. Moderiert wurde die Diskussion von Johannes Kuhn, Redaktionsleiter von Tagesspiegel Background Digitalisierung & KI.